Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
PRIVATVERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE
Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei der eigenen Versicherung oder Beihilfestelle, welche Kosten erstattet werden und wie viele Therapiesitzungen genehmigt werden. Es empfiehlt sich, sich schriftlich bestätigen zu lassen, welche Kosten übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihrer Versicherung und Beihilfestelle, ob Antragsformulare für Psychotherapie vorliegen und fordern Sie diese an.
SELBSTZAHLER
Selbstzahler benötigen diese Informationen nicht und haben den Vorteil, dass keinerlei Daten an Ihre Versicherung weiter gegeben werden.